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Quellen zur Filmgeschichte 1923-1929: HCITR

Mitteilungen
des Reichskommissars für die besetzten rheinischen Gebiete
Ausgegeben zu Koblenz

(Auswahl der Artikel, die den Film betreffen - hier immer einspaltig)

Mitteilungen . .1926, Nr. 1, S. 9

Verbot von Lichtbildstreifen.

  Die Interalliierte Rheinlandoberkommission
hat auf Grund des Art. 19 ihrer Ordonnanz 308
die folgenden Lichtbildstreifen für das besetzte
Gebiet verboten, weil sie geeignet seien, die
öffentliche Ordnung zu stören und die Sicher-
heit der Besatzungtruppen zu beeinträchtigen:

a) mit Schreiben vom 5. 2. 1926 Nr. 20486 den
   Lichtbildstreifen "Volk in Not", heraus-
   gegeben von der Firma Ägerwald in Berlin,
   Friedrichstrasse;
 Filmabc ;  hier 2. Eintrag ;  hier 3. Eintrag 


b) mit Schreiben vom 18. 2. 1926 Nr. 20492
   den Lichtbildstreifen "Bismarck". [!= Teil I]

  Der Verkauf und die Vorführung dieser Bild-
streifen, auch in abgeänderter Form, unterliegt                                                                                                                     +
den für Zuwiderhandlungen gegen Ordonnanzen
vorgesehenen Strafen.
 Filmabc ;  hier 2. Eintrag;  hier 3. Eintrag;  hier . Eintrag;  hier 5. Eintrag

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Mitteilungen . .1926, Nr. 3, S.53/4

II. Verbote von Lichtbildstreifen. Lfde. Datum des Nr. Name Beschlusses der Rheinland- kommission 17 Film "Schneider Wibbel". 5. 7.1924 Filmabc ; hier 2. Eintrag 18 Mutter Donau - Vater Rhein, Filmsingspiel von Joh. Herm. Wilke. 29.11.1924 Filmabc ; hier 2. Eintrag 19 Fridericus Rex. 16. 4.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; Liste ; hier 2. Eintrag 20 Zapfenstreich. 11. 5.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; Rundschreiben 159 hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag Rundschreiben 159 21 Husarenfieber. 23. 6.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag 22 Rosenmontag. 23. 6.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag 23 Die Königsgrenadiere. 23. 6.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag 24 "Im Schatten Napoleons", herausgegeben von der Boston Film Company 7. 7.1925 in Berlin. Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag 25 "Reveille", herausgegeben von Arnold Schanzer in Düsseldorf. 7.11.1925 Am 7.11.1925 hat die Rheinlandkommission das Verbot des Films "Reveille" aufgehoben mit dem Vorbehalt, dass alle Teile des Films, welche Militärparaden darstellen, unterdrückt werden. Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag Seite 54 26 "Der junge Medardus", herausgegeben von der Sascha-Filmgesellschaft 31. 7.1925 in Wien. Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag 27 "Wenn Steine erzählen", (Romneg-Film-Gesellsch.) 12. 9.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag 28 "Des Lebens Würfel" (Pantomime Company in Köln). 3.10.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag 29 "Volk in Not" (Firma Ägerwald, Berlin). 15. 2.1926 Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag 30 "Bismarck." [!= Teil I] 18. 2.1926 Filmabc ; hier 1. Eintrag; hier 3. Eintrag; hier . Eintrag; hier 5. Eintrag Zurück zum Anfang

Mitteilungen 16.6.1926, Nr. 4, S.55/6

Verbot von Lichtbildstreifen. Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat in Ergänzung der auf Seite 53 dieser Mitteilungen veröffentlichten Liste weiterhin folgende Licht- bildstreifen verboten: (Nr. 31) "Die Welt in Stahlhelm" (mit Schreiben vom 26. Mai 1926). Filmabc ; hier 2. Eintrag (Nr. 32) "Deutsche Herzen am deutschen Rhein" (mit Schreiben vom 4. Juni 1926). Filmabc Zur Begründung wird angeführt, dass diese Lichtbildstreifen geeignet seien, die öffentliche Seite 56 Ordnung sowie die Würde der Besatzungstruppen zu beeinträchtigen. Der Verkauf sowie die Vor- führung dieser Films, auch in abgeänderter Form, wird als Zuwiderhandlung gegen eine Ordonnanz angesehen und bestraft. Zurück zum Anfang

Mitteilungen 23.6.1926, Nr. 5, S.66

Filmabc ; hier 2. Eintrag Verbot des Films "Marie Antoinette". (Vgl. die Liste auf S. 53). [!= Nicht dieser Film.] Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat mit Schreiben vom 12. Juni 1926 den Lichtbild- streifen »Marie Antoinette« für das besetzte Gebiet verboten. Der Verkauf und die Vorführung, auch in abgeänderter Form, wird als Zuwider- handlung gegen eine Ordonnanz angesehen and bestraft. Verbot des Films "Die Wacht am Rhein". Filmabc ; hier 2. Eintrag (Vgl. die Liste auf S. 53). [!= Nicht dieser Film.] Mit Schreiben vom 23. Juli 1926 hat die In- teralliierte Rheinlandoberkommission den Film »Die Wacht am Rhein«, hergestellt von der Koop- Film Co. m.b.H., Berlin, für das besetzte Gebiet verboten. Verbot eines Abschnittes aus dem Film "Frauen der Leidenschaft". Filmabc Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat mit Schreiben vom 19. Juni 1926 mitgeteilt, dass der Abschnitt »Die Tänzerin des Fürsten« aus dem Film »Frauen der Leidenschaft« die Würde der Besatzungstruppen beeinträchtige und daher für das besetzte Gebiet verboten ist. Verbot eines Teils aus dem Film: "Grüss mir das blonde Kind am Rhein". Filmabc ; hier 2. Eintrag Rundschreiben 048 Mit Schreiben vom 2. Juli 1926 hat die Inter- alliierte Rheinlandoberkommission einen Teil des Films »Grüss mir das blonde Kind am Rhein« ver- boten, und zwar den 5. Akt, der Darstellungen von der Räumung der ersten Besatzungszone enthält und eingeleitet wird durch die Worte »Deutsch- land über alles« und durch das Abspielen dieser Hymne im Orchester. Beschränkte Zulassung des Films "Aschermittwoch". Filmabc ; Rundschreiben 006a Rundschreiben 006a Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat mit Schreiben vom 14. August 1926 mitgeteilt, dass sie beschlossen habe, die Vorführung des Films »Aschermittwoch« im besetzten Gebiet unter folgenden Vorbehalten nicht zu verbieten: 1. Alle Szenen, die Paraden und militärische Übungen darstellen, besonders in den Akten 1, 2 und 8, werden gestrichen. 2. Dem Orchester wird verboten, im Verlaufe der Vorführung des Films Militärmärsche oder Nationalhymnen zu spielen. 3. Der Untertitel »Offizierstragödie« ist sowohl auf der Projektionsfläche, als auch auf den Anschlagzetteln wegzulassen. Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1926 Nr. 7, S.103/104

Zulassung der Filme "Rosenmontag" und "Krieg im Frieden". Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; (Rosenmontag) Filmabc (Krieg) Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat dem Reichskommissar mit Schreiben vom 25. Oktober 1926 mitgeteilt, dass sie beschlossen habe, das am 20. Juni 1925 ausgesprochene Verbot der Vorführung des Films »Rosenmontag« aufzuheben und keine Einwendungen zu erheben gegen die Vorführung dieses Films sowie des Films »Krieg im Frieden« in der Form, in der ihr diese Filme von der Ifa-Filmverleih G. m. b. H. in Frankfurt a. M. gezeigt worden sind. Jedoch dürfe das Orchester weder Nationalhymne noch Militärmärsche spielen noch Trompetensignale blasen. Seite 104 Wiederzulassung des Films "Zapfenstreich". Filmabc ; Amtl. Veröff. ; Rundschreiben 159 hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat dem Reichskommissar am 25. September 1926 mit- geteilt, dass sie im Hinblick auf die von der Kon- tinent-Film A.-G. in Berlin an dem Film »Zapfen- streich« vorgenommenen Abänderungen beschlossen habe, das von ihr am 11. Mai 1925 gegen diesen Film ausgesprochene Verbot aufzuheben. Jedoch dürfe das Orchester bei den Vorführungen weder Militärmärsche noch die Nationalhymne spielen. Verbot des Bildstreifens "Das deutsche Mutterherz". Filmabc ; hier 2. Eintrag Mit Schreiben vom 3. November 1926 hat die In- teralliierte Rheinlandoberkommission dem Reichs- kommissar mitgeteilt, dass sie gemäss Artikel 19 der Ord. 308 den Bildstreifen »Das deutsche Mutter- herz« für das besetzte Gebiet verbietet. Verbot des Films "Die 11 Schill'schen Offiziere". Filmabc ; hier 2. Eintrag Die Rheinlandoberkommission hat folgendes Schreiben vom 13. November 1926 an den Reichs- kommissar gerichtet: »Die Interalliierte Rheinlandoberkommis- sion ist mit einem Antrage befasst worden, worin die Erlaubnis zur Vorführung des Films: »DIE 11 SCHILL'SCHEN OFFIZIERE« im besetzten Gebiete nachgesucht wird. Dieser Film ist dem gleichnamigen Drama von Wilhelm Kaiser entnommen, dessen Auf- führung, auch in abgeänderter Form, durch Beschluss der Oberkommission vom 1. April 1926 in den besetzten Gebieten verboten ist. In der Erwägung, dass die Aufführung des fraglichen Films in den besetzten Gebieten besonders unzeitgemäss ist, hat die Ober- kommission am 12. November 1926 be- schlossen, ihre frühere Entscheidung (vom 1. April 1926) aufrechtzuerhalten und, in An- wendung des Artikels 19 der Verordnung 308, die Vorführung dieses Films in den besetzten Gebieten als verboten zu betrachten. Der Verkauf, die Vorführung dieses Films, selbst in abgeänderter Form, ziehen daher die auf Zuwiderhandlung gegen die Verordnungen der Oberkommission stehenden Strafen nach sich.« Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1927 Nr. 8, S.117/118

Verbot von Lichtbildstreifen. Seit Veröffentlichung der Nr. 7 dieser Mittei- lungen hat die Interalliierte Rheinlandoberkom- mission auf Grund des Artikels 19 der Ordon- nanz 308 wegen Beeinträchtigung der Sicherheit und Würde der Besatzungstruppen weiterhin fol- gende Lichtbildstreifen im besetzten Gebiet für verboten erklärt (das Datum der betreffenden Schreiben wird hinter dem Titel des Films in Klammern angegeben: »Unsere Emden« (8. 1.1927); Filmabc ; hier 2. Eintrag »Bismarck« II. Teil (20. 1.1927): Filmabc ; hier 1. Eintrag; hier 2. Eintrag; hier . Eintrag; hier 5. Eintrag (Der 1. Teil dieses Films ist bereits am 18.2.1926 verboten worden. Vgl. Seite 9 dieser Mitteilungen.) »In der Heimat, da gibt 's ein Wie- dersehen«, verbreitet durch die Uni- versum - Filmverleih - G.m.b.H., Filiale Düsseldorf (4.2.1927); Filmabc ; hier 2. Eintrag »Blutsbrüderschaft«, vertrieben durch den Ufa-Paramount-Metro-Verleih- Betrieb in Berlin W 9 (23. 2.1927); Filmabc ; hier 2. Eintrag »Die versunkene Flotte«, herge- stellt von der Firma Lothar Stark G.m. b.H. in Berlin (30. 3.1927); Filmabc ; Liste ; Amtsblatt ; Rundschreiben 6 hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag ; hie 5. Eintrag Rundschreiben 118 »Brennende Grenze«, hergestellt von der National-Film-A. G. in Berlin (1.4. 1927); Filmabc ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag »Stolzenfels am Rhein« (14.4.1927) Filmabc ; hier 2. Eintrag Seite 118 Beschränkungen bei Vorführung des Films "Herbstmanöver" Filmabc »Die Interalliierte Rheinlandoberkommission ist davon benachrichtigt worden, dass gewisse Leiter von Lichtspielhäusern in den besetzten Gebieten während der Vorführung des Films: ,Herbst- manöver' Musikstücke spielen lassen, die geeignet sind, Zwischenfälle mit den Besatzungstruppen hervorzurufen; insbesondere die Stücke: ,Siegreich wollen wir Frankreich schlagen' und ,Argonnen- wald'. Infolgedessen hat die Oberkommission am 26. November 1926 beschlossen, jede Aufführung von Militär- [!= Militärmusik] und Gesangmusik während des Durchlaufens des genannten Films zu verbieten. Falls die künftigen Vorführungen dieses Films Anlass zu unzeitgemässen Kundgebungen geben sollten, würde die Oberkommission ein Verbot des Films ,Herbstmanöver'ins Auge fassen.« (Schreiben der Rheinlandkommission vom 27.November 1926.) Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1927 Nr. 8, S.119

Liste der verbotenen Lichtbildstreifen. Datum lfd. Name des Beschlusses Nr. der Rheinland- kommission 1. Gräfin Waleska [!= Walewska] 26.2.1921 Filmabc ; Liste Rundschreiben 045; 2. Der Stier von Olivera 20. 3.1921 Filmabc 3. Die Flucht der Fremdenlegionäre 17. 6.1921 Filmabc ; Liste ; Amtsblatt 4. Die schwarze Schmach 17. 6.1921 Filmabc ; Liste ; Amtsblatt 5. Jean Baptiste Lingg 30. 7.1921 Filmabc ; Liste ; Amtsblatt 6. Der deutsche Film über die Skagerrak-Schlacht 9.12.1922 Filmabc ; Liste ; Amtsblatt ; Rundschreiben 6 hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag ; hie 5. Eintrag 7. Fremdenlegionär Kirsch 9.12.1922 Filmabc ; Amtsblatt ; Liste 8. Der von der Firma Deulig verbreitete Bildstreifen, der 5. 1.1923 sich mit der Lieferung der Reparationskohle befasst Filmabc ; Liste ; Amtsblatt 9. Der Rhein (Film der Universum Film A. G.) 16. 2.1923 Filmabc ; Liste ; Amtsblatt ; Rundschreiben 106 Original als Bild 106 10. Sterbende Völker 26. 4.1923 Filmabc ; Liste ; Amtl. Veröff. 11. El verdugo 26. 4.1923 Filmabc ; Liste ; Amtl. Veröff. 12. Schneider Wibbel 5. 7.1923 Filmabc ; hier 1. Eintrag 13. Der Letzte der Mohikaner. (Dieses Verbot ist nach Vornahme 9.10.1924 einiger Änderungen später wieder aufgehoben) Filmabc ; Liste 14. Ein Volk in Tränen 8.11.1924 Filmabc ; Liste 15. Die Heimat ruft 8.11.1924 Filmabc ; Liste 16. Mutter Donau, Vater Rhein (Filmsingspiel von Johann Hermann 29.11.1924 Wilcke) Filmabc ; hier 1. Eintrag 17. Deutsche Helden in schwerer Zeit 5. 1.1925 Filmabc ; Liste 18. Fridericus Rex 16. 4.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; Liste ; hier 1. Eintrag 19 Zapfenstreich. (Die Irko hat dieses Verbot am 25. 9. 1926 wieder aufgehoben, jedoch mit dem Vorbehalt, dass bei den Vorführungen weder Militärmärsche, noch die Nationalhymne gespielt werden dürfen) 11. 5.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; Rundschreiben 159 hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag 20 Husarenfieber 23. 6.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag 21 Rosenmontag. (Die Irko hat am 25.10.1926 dieses Verbot wieder aufgehoben mit dem Vorbehalt, dass das Orchester weder die Nationalhymne noch Militärmärsche spielen, noch Trompetensignale blasen dürfe) 23. 6.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag 22 Die Königsgrenadiere 23. 6.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag 23 Im Schatten Napoleons (Boston-Film-Komp., Berlin) 7. 7.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag 24 Reveille (herausgegeben von Arnold Schanzer in Düsseldorf). Die Irko hat den Film am 7.11.1925 zugelassen, jedoch mit dem Vorbehalt, dass alle Teile des Films, welche Militärparaden darstellen, unterdrückt werden müssen 7.11.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag 25 Der junge Medardus (Sascha Film.-Ges., Wien) 31. 7.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag 26 Wenn Steine erzählen (Romneg Film-Ges.) 12. 9.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag 27 Des Lebens Würfel (Pantomime-Komp. in Köln) 3.10.1925 Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag 28 Volk in Not (Hegewald Filmgesellschaft, Berlin) 15. 2.1926 Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag 29 Bismarck, I. Teil 18. 2.1926 Filmabc ; hier 1. Eintrag; hier 2. Eintrag; hier . Eintrag; hier 5. Eintrag 30 Die Welt im Stahlhelm 26. 5.1926 Filmabc ; hier 1. Eintrag 31 Deutsche Herzen am deutschen Rhein 4. 6.1926 Filmabc ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag 32 Marie-Antoinette 12. 6.1926 Filmabc ; hier 1. Eintrag 33 Der Abschnitt »Die Tänzerin des Fürsten« aus dem Film »Frauen der Leidenschaft« 19. 6.1926 Filmabc 34 Der 5. Akt des Films »Grüss' mir das blonde Kind am Rhein«, in welchem Darstellungen von der Räumung der 1. Besatzungszone enthalten sind. 2. 7.1926 Filmabc ; hier 1. Eintrag 35 Die Wacht am Rhein (Coop-Film Comp.) 23. 7.1926 Filmabc ; hier 1. Eintrag 36 Das deutsche Mutterherz 3.11.1926 hier 1. Eintrag ; Filmabc 37 Die 11 Schill'schen Offiziere 13.11.1926 Filmabc ; hier 1. Eintrag 38 Unsere Emden 8. 1.1927 Filmabc ; hier 1. Eintrag 39 Bismarck, II. Teil 20. 1.1927 Filmabc ; hier 1. Eintrag; hier 2. Eintrag; hier . Eintrag; hier 4. Eintrag 40 In der Heimat, da gibt's ein Wiedersehen 4. 2.1927 Filmabc ; hier 1. Eintrag 41 Blutsbrüderschaft 23. 2.1927 Filmabc ; hier 1. Eintrag 42 Die versunkene Flotte 30. 3.1927 Filmabc ; Liste ; Amtsblatt ; Rundschreiben 6 hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 4. Eintrag ; hie 5. Eintrag 43 Brennende Grenze 1. 4.1927 Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag 44 Stolzenfels am Rhein 14. 4.1927 Filmabc ; hier 1. Eintrag Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1927 Nr. 9, S.123

Verbot des Films "Luise von Koburg«. Filmabc ; hier 2. Eintrag Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat mit Schreiben vom 21. Juni 1927 den von der Firma Deutsches Lichtspiel-Syndikat Düsseldorf, herausgegebenen Film »Luise von Koburg« für das besetzte Gebiet verboten. Nachtrag zu der Liste der verbotenen Lichtbildstreifen. Zu der auf Seite 119 dieser Mitteilungen ver- öffentlichten Liste der verbotenen Lichtbildstreifen ist noch folgendes nachzutragen: 11a. Film »Brennendes Land«, herausgegeben von der National-Film-A. G. in Berlin, verboten durch Beschluss der Rheinland- kommission vom 9. August 1923. Filmabc Dieser Bildstreifen ist nicht identisch mit dem Film »Brennende Grenze« (Nr. 43 der Liste). Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1927 Nr.10, S.127

Verbot des "Weltkrieg"-Films. Filmabc ; hier 2. Eintrag Rundschreiben 155; Die Interalliierte Rheinlandkommission hat mit Schreiben vom 28. September 1927 den von der Universum Film-A.-G. (Ufa), Berlin W 9, Kö- thener Str. 1-4 herausgegebenen »Weltkrieg«-Film für das besetzte Gebiet verboten. Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1927 Nr.11, S.132

Verbot des Lichtbildstreifens "Das Feldgericht von Gorlice". Filmabc ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hie 4. Eintrag Die Interalliierte Rheinlandkommission hat fol- gendes Schreiben vom 25. November 1927 an den Reichskommissar gerichtet: &187;#Die britische Militärbehörde hat kürzlich in dem von der britischen Armee besetzten Gebiet den vom Artur Hohenberg Film-Ver- trieb, Berlin SW 48, Friedrichstr. 5/6, her- ausgegebenen Film »Das Feldgericht von Gorlice« beschlagnahmen lassen. Ich beehre mich, zu Ihrer Kenntnis zu bringen, dass die Oberkommission am 24. No- vember 1927 beschlossen hat, dass dieser Film in den besetzten Gebieten in Anwendung des Artikel 19 der Verordnung Nr. 308 als ver- boten anzusehen ist. Der Verkauf und die Vorführung - auch in abgeänderter Form - des Films »Das Feldgericht von Gorlice« ziehen daher die auf Zuwiderhandlung gegen die Verord- nungen der Oberkonnnission stehenden Stra- fen nach sich. Ausserdem hat die Oberkommission sich mit der von den britischen Besatzungbehörden vorgenommenen Beschlagnahme einverstanden erklärt: sie hat jedoch beschlossen, dass der Lichtbildstreifen des in Frage kommenden Films dem Herausgeber zurückzugeben ist.« Verbot des Films "U 9, Kapitän Weddigen". Filmabc ; Rundschreiben 6 hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag Die Interalliierte Rheinlandkommission hat am 3. Dezember 1927 den von der Onmium Film-Ge- sellschaft in Düsseldorf verbreiteten Film »U 9, Kapitän Weddigen« für das besetzte Gebiet ver- boten, weil ein Teil dieses Bildstreifens geeignet sei, die öffentliche Ordnung zu stören. Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1927 Nr.12, S.133/135

Vorzensur für Kriegs- [!= Kriegsfilme] und Militärfilme. Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat dem Reichskommissar mit Schreiben vom 15. De- zember 1927 folgenden Beschluss mitgeteilt: »Im Hinblick auf die grosse Anzahl von Lichtbildstreifen, in denen Erinnerungen an den Weltkrieg wachgerufen oder Szenen aus dem Soldatenleben vor dem Kriege von 1914-18 dargestellt werden, und die man im besetzten Gebiet vorzuführen sucht; im Hinblick auf die zahlreichen Anträge auf Filmverbote, die von den Oberbefehls- habern der alliierten Besatzungsarmeen bei der Oberkommission gestellt werden: im Hinblick auf die Notwendigkeit der Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten, die in den einzelnen Besatzungszonen darüber entstehen könnten, ob es angebracht ist, die Vorführung dieses oder jenes Films zu ge- statten, sowie wegen der Unzuträglichkeiten, die mit verspäteten Verbotsbeschlüssen ver- bunden sind, nachdem der Film bereits in einer Reihe von Orten vorgeführt wurde; im Hinblick auf die Gefahren allgemeiner Art, die sich aus der Vorführung derartiger Filme ergeben können durch deren Einwir- kung auf den Geist der Bevölkerung und Seite 134 durch die Zwischenfälle, die sie mit den Be- satzungstruppen hervorrufen können: aus vorstehenden Gründen dürfen Licht- bildstreifen, die ganz oder teilweise aus Szenen bestehen, in denen Ereignisse aus dem Weltkrieg wachgerufen werden oder in denen überhaupt Szenen aus dem Leben der deut- schen Armee oder Marine zur Darstellung ge- langen, in den besetzten Gebieten nur dann vorgeführt werden, nachdem sie vorher von einem Ausschuss der Oberkommission geprüft worden sind.« Seite 135 Verbot des Films "Rivalen". Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag ; Rundschreiben 107 Mit Schreiben vom 12. Dezember 1927 hat die Interalliierte Rheinlandkommission auf Grund des Artikel 19 der Ordonnanz 308 den Film »Rivalen«, hergestellt von der amerikanischen Fox-Film- Corporation, in Deutschland vertrieben von der Deutschen Vereins-Film A. G. in Düsseldorf, für das besetzte Gebiet verboten. Verbot des Films "Vom Schicksal gebeugt". Filmabc ; hier 2. Eintrag Mit Schreiben vom 12. Dezember 1927 hat die Interalliierte Rheinlandkommission den Film »Vom Schicksal gebeugt« für das besetzte Gebiet verboten, weil er die Würde der Besatzungs- truppen, insbesondere der französischen Armee, beeinträchtige. Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1928 Nr. 1, S.7

Zurücknahme von Filmverboten. 1. Das am 26. März 1927 ausgesprochene Verbot des Films »Die versunkene Flotte«, her- gestellt von der Lothar Starck G.m.b.H. in Berlin (vergleiche Mitteilungen 1927, Seite 117), ist mit Schreiben der Interalliierten Rheinlandkommission vom 24. Januar 1928 aufgehoben worden, nachdem der Film unter dem Titel »Wenn Flotte gegen Flotte steht« eine neue Fassung erhalten hat, vorausgesetzt, dass im besetzten Gebiet nur diese abgeänderte Fassung gezeigt wird. Filmabc ; Liste ; Amtsblatt ; Rundschreiben 6 hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hie 5. Eintrag 2. Das unter dem 12. Dezember 1927 aus- gesprochene Verbot des amerikanischen Films »Rivalen« (Mitteilungen 1927 Seite 135) ist durch Schreiben der Rheinlandkommission vom 24. Januar 1928 aufgehoben worden mit dem Vor- behalt, dass im Text einige näher bezeichnete Änderungen vorgenommen werden. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag 3. Unter dem 25. November 1927 hatte die Inter- alliierte Rheinlandkommission den Film »Das Feldgericht von Gorlice« herausgegeben von dem Arthur Hohenberg Film-Vertrieb in Berlin SW 48, Friedrichstrasse 5, verboten (ver- gleiche Mitteilungen 1927 Seite 132). Durch Be- schluss vom 24. Januar 1928 hat sie dieses Verbot wieder aufgehoben. Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hie 4. Eintrag 4. Unter dem 3. Dezember 1927 hatte die Inter- alliierte Rheinlandkommission schliesslich den Film »U 9, Kapitän Weddigen« verboten (Mitteilungen 1927 Seite 132). Nachdem dieser Film umgearbeitet worden ist unter dem Titel »Brüder« mit dem Untertitel »U 9, Kapitän Weddigen« hat die Interalliierte Rheinlandkom- mission mit Note vom 6. Februar 1928 dieses Ver- bot wieder aufgehoben mit dem Vorbehalt, dass im Text eine näher bezeichnete Streichung vorge- nommen wird. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag Zulassung verschiedener Lichtbildstreifen. In ihrem Beschluss vom 15. Dezember 1927 (ab- gedruckt in den Mitteilungen 1927 Seite 133) hat die Interalliierte Rheinlandkommission eine Vor- zensur für gewisse Kriegs- und Militärfilme ein- geführt. Auf Grund dieses Beschlusses hat die Rheinlandkommission die nachstehend aufgeführ- ten Filme geprüft und erklärt, dass sie gegen deren Verbreitung im besetzten Gebiet keine Ein- wendungen erhebe: 1. Der Film »Der alte Fritz«, herausgegeben von der National-Film-A. G. in Berlin (Gerhard- Lamprecht-Film-Produktion-G.m.b.H.), ist zugelassen mit Note vom 20. Januar 1928. Filmabc ; hier 2. Eintrag 2. Der Film »Doktor Bessels Ver- wandlung«, herausgegeben von der Ma- tador-Film-Verleih-G.m.b.H., Berlin W 8, Mauerstr. 83, ist zugelassen mit Note vom 24. Januar 1928 mit dem Vorbehalt, dass im V. Akt die Überschriften 7, 8 und 9 gestrichen werden. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag Rundschreiben 022 3. Der amerikanische Film »Die grosse Pa- rade«, in Deutschland vertrieben von der Ufa-Paramount-Metro-Gesellschaft, ist zugelassen mit Note vom 24. Januar 1928. Filmabc ; hier 2. Eintrag 4. Der Lichtbildstreifen »Ein Tag der Ro- sen im August, da hat die Garde fortgemusst«, hergestellt von der Film- Produktions-Gerneinschaft in Berlin SW 48, Friedrichstr. 5, ist zugelassen durch Note vom 4. Februar 1928. Filmabc ; hier 2. Eintrag 5. Der Bildstreifen »Der Katzensteg«, hergestellt von der National-Film-Produk- tions-G.m.b.H. Berlin (Gerhard-Lamprecht- Film-Produktions-G.m.b.H.), ist zugelassen mit Note vom 6. Februar 1928. Filmabc ; hier 2. Eintrag Filmverbote. 1. Mit Schreiben vom 6. Januar 1928 hat die Interalliierte Rheinlandkommission den Film »Der Mann mit der Vergangenheit«, hergestellt von der Universal Pictures Corpora- tion New York, für das besetzte Gebiet verboten, da er geeignet sei, die Würde der Besatzungs- truppen zu beeinträchtigen. (Der Film befasst sich mit den Zuständen in den französischen Strafkolonien.) Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag ; Rundschreiben 089 2. Mit Schreiben vom 4. Februar 1928 hat die Interalliierte Rheinlandkommission ferner ver- boten den Film »Deutsche Frauen, deutsche Treue«, herausgegeben von der Hegewald-Film-G.m.b.H. in Berlin SW 48, Friedrichstr. 52. (Der Film behandelt militä- rische Dinge und Ereignisse aus dem Welt kriege.) Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag Zurück zum Anfang

Mitteilungen 18. März 1928 Nr. 2, S.10/11

Filmverbote. 1. Mit Schreiben vom 20. Januar 1928 hat die Interalliierte Rheinlandkommission den Film »Der rote Ritter der Luft», heraus- gegeben von der Firma Konrad Dreher, Filmver- trieb, in München, für das besetzte Gebiet ver- boten, weil es sich um einen Kriegsfilm handele, der, zumal bei der Rolle, welche man die fran- zösische Heldin spielen lässt, geeignet sei. Zwi- schenfälle hervorzurufen, durch welche die öffent- liche Ordnung im besetzten Gebiet gestört wird. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag 2. Mit Schreiben vom 5. März 1928 hat die In- teralliierte Rheinlandkommission den Film »Der Fahnenträger von Sedan«, heraus- gegeben von der Meinert-Film-Verleih G.m.b.H. in Berlin, verboten, da er geeignet sei, die öffent- liche Ordnung zu stören und die Sicherheit der Truppen zn beeinträchtigen. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag Wiederzulassung des Films »Die Köngsgrenadiere« Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 4. Eintrag Mit Schreiben vom 23. Juni 1925 hatte die In- teralliierte Rheinlandkommission den Film »Die Königsgrenadiere«, herausgegeben von der Bavaria-Film A. G. (Bayerische Filmgesell- schaft im Emelka-Konzern in München) für das besetzte Gebiet verboten (vgl. Mitt. 1926 S. 53). Durch Beschluss vom 25. Februar 1928 hat die Rheinlandkommission dieses Verbot wieder auf- gehoben. Zulassung von Lichtbildstreifen. Nachdem die Interalliierte Rheinlandkommis- sion für Kriegs- und Militärfilme eine Art Vor- zensur eingeführt hat, wurden ihr weiterhin ver- schiedene Filme vorgeführt. Bei folgenden Fil- men hat sie erklärt, gegen ihre Verbreitung im besetzten Gebiet keine Einwendungen zu erheben. 1. Der Film »Steh' ich in finstrer Mitternacht«, hergestellt von der Albö Film-G. m.b.H. (Althoff - Böcker), Berlin SW 48, Wilhelmstr. 37, wurde zugelassen durch Schreiben der Rheinlandkommission vom 26. Januar 1928. Filmabc ; hier 2. Eintrag 2. Der Bildstreifen »Es zogen drei Bur schen...«, herausgegeben von der Domo- Strauss-Film-Fabrikations- und Verleih-G.m. b.H. in Berlin, wurde zugelassen mit Schrei- ben vom 20. Februar 1928. Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag 3. Den Film »Königin Luise« hat die Interalliierte Rheinlandkommission mit fol- gendem Schreiben vom 20. Februar 1928 zu- gelassen: Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag »Der von der Terra-Film Verleih G.m. b.H. in Düsseldorf herausgegebene Film »Königin Luise« ist kürzlich in Koblenz vor- geführt worden, nachdem die herausgebende Firma darin zwei Szenen: Die Belagerung von Mainz im I. Teil und die Schlacht bei Eylau im II. Teil, ausgemerzt hatte. Ich beehre mich, zu Ihrer Kenntnis zu bringen, dass die Oberkommission am 18. Fe- bruar beschlossen hat, dass die Vorführung dieses Films im besetzten Gebiete auch wei- terhin stattfinden darf, vorbehaltlich der Ausmerzung der vorstehend bezeichneten bei- den Szenen.« 4. Der Film »Am Rande der Welt«, herausgegeben von der Universum-Film A.G. in Berlin, wurde zugelassen durch Schreiben der Rheinlandkommission vom 5. März 1928. Filmabc ; hier 2. Eintrag Rundschreiben 062 Seite 11 5. Der Film »In Treue stark«, heraus- gegeben von der National-Film A. G. in Ber- lin, wurde zugelassen durch Schreiben der Rheinlandkommission vom 5. März 1928. Filmabc ; hier 2. Eintrag Rundschreiben 062 6. Der Film »Im siebenten Himmel«, herausgegeben von der Fox-Film-Korpora- tion, wurde zugelassen durch Schreiben der Rheinlandkommission vom 5. März 1928 mit dem Vorbehalt, dass im I.Akt die Titel 1 bis 4 einschliesslich der zugehörigen Film- szenen gestrichen werden. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag Rundschreiben 062 7. Der Film »Schinderhannes« wurde zugelassen durch Schreiben der Rheinland- kommission vom 5. März 1928 mit dem Vor- behalt, dass sieben näher bezeichnete Stellen dos Films zu streichen sind. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag ; Rundschreiben 114 Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1928 Nr. 3, S.14

Zulassung des Films "Ich hatte einst ein schönes Vaterland". Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 2. Eintrag Gemäss Beschluss der Rheinlandkommission vom 15. Dezember 1927 über Vorzensur von Kriegs- und Militärfilmen (Mitteilungen S. 133) hat die Rheinlandkommission weiterhin den Film »Ich hatte einst ein schönes Vaterland«, herausgegeben von der Aco-Film-G. m. b. H. in Berlin, geprüft. Mit Schreiben vom 21. März 1928 hat sie dem Reichskommissar mitgeteilt, dass sie gegen die Vor- führung dieses Films im besetzten Gebiet keine Einwendungen erhebt, mit dem Vorbehalt, dass im 4. Akt alle Überschriften und Szenen gestrichen werden, welche sich auf die als »Herr du Roy« be- zeichnete Persönlichkeit und dessen Tochter be- ziehen, denen die französische Staatsangehörigkeit beigelegt ist und deren Rollen für das Verständ- nis der Erzählung entbehrlich sind. Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1928 Nr. 4, S.19/20

Verbot und Wiederzulassung des Films "Schinderhannes". Filmabc ; Rundschreiben 6 hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hier 4. Eintrag Mit Schreiben vom 5. März 1928 hatte die Rhein- landkommission mitgeteilt, dass der Film »Schin- derhannes« im besetzten Gebiet aufgeführt werden könne mit dem Vorbehalt, dass einige näher be- zeichnete Stellen des Films zu streichen sind (vgl. die Notiz auf S. 11 dieser Mitteilungen). In Abweichung von diesem Beschluss hat die Interalliierte Rheinlandkommission diesen Film eine Zeitlang verboten. Dieses Schreiben vom 31. März 1928 lautet wie folgt: »Nach Mitteilungen, welche zur Kenntnis der Oberkommission gelangt sind, ist die Auf- führung des Films »Schinderhannes« in einer Stadt des besetzten Gebietes durch ein Plakat angekündigt worden, das geeignet ist, die öffentliche Ordnung und infolgedessen die Sicherheit der Besatzungsarmeen zu beein- trächtigen. Dieses Plakat wird den Kino- besitzern, welche den Film aufführen wollen, zugesandt. Unter diesen Umständen sieht die Oberkommission sich gezwungen, die freiheit- liche Massnahme zurückzunehmen, welche sie durch Brief vom 5. März mitgeteilt hatte. Sie hat daher beschlossen, dass der Film »Schin- derhannes« auf Grund des Artikels 19 der Ordonnanz 308 als im besetzten Gebiet ver boten angesehen werden muss. Der Verkauf des Films oder dessen Aufführung, auch in abgeänderter Form, ist daher strafbar.« Nachdem die Verleihfirma erklärt hat, dass jenes Plakat infolge eines Versehens im besetzten Gebiet verwandt worden ist und in Zukunft hier nicht mehr gebraucht werden soll, hat die Interalliierte Rheinlandkommission das Verbot des Films »Schinderhannes« mit Schreiben vom 23. April 1928 wieder aufgehoben. Seite 20 Zulassung des Films "Die rote Tänzerin" (Mata-Hari). Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag ; Gemäss dem allgemeinen Beschluss vom 15. Dezember 1927 über Vorzensur gewisser Filme (Mitteilungen S. 133) hat die Rheinlandkommission den Film »Mata-Hari, die rote Tänzerin«, herausgegeben von der National-Film-G.m.b.H. in Berlin SW 48, geprüft. Mit Schreiben vom 23. April hat sie als Ergebnis dieser Prüfung mitgeteilt, dass sie sich der Verbreitung dieses Bildstreifens im besetzten Gebiet in der ihr vorgeführten Fassung nicht widersetze unter der Bedingung, dass im Titel und Text einige Änderungen vorgenommen werden. Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1928 Nr. 5, S.22

Zulassung der Filme "Das Spreewaldmädel" und "Die Seeschlacht bei Coronel und den Falklandsinseln." Gemäss dem Beschluss über Vorzensur für Filme mit militärischen Szenen (vgl. Mitteilungen S. 113) hat die Rheinlandkommission weiterhin die beiden folgenden Filme geprüft und festgestellt, dass gegen ihre Verbreitung im besetzten Gebiet keine Einwendungen zu erheben sind. 1. »Das Spreewaldmädel« (Untertitel: »Wenn die Garde marschiert«), hergestellt von der Olympia Film-G.m.b.H. in Berlin Schrei- ben der Rheinlandkommission vom 3. Mai 1928). Filmabc ; hier 2. Eintrag 2. »Die Seeschlacht bei Coronel und den Falk- landsinseln«, hergestellt in England, in Deutschland verbreitet durch die Universum Film-A. G. in Berlin (Schreiben der Rhein- landkommission vom 3. Mai 1928). Filmabc ; hier 2. Eintrag Zurück zum Anfang

Mitteilungen 30. Juni 1928 Nr. 6, S.23

Verbot des "Weltkrieg"-Films. Filmabc ; hier 2. Eintrag Mit Schreiben vom 28. September 1927 hatte die Rheinlandkommission den 1. Teil des »Welt- krieg«-Films, hergestellt von der Universum Film- A.G. in Berlin, für das besetzte Gebiet verboten. (Vgl. Mitteilungen 1927, S. 127.) Inzwischen hat die Rheinlandkommission auch den 2. Teil dieses Film geprüft und mit Schreiben vom 23. Mai 1928 er- klärt, dass sie die Vorführung dieses Films im besetzten Gebiet bis auf Weiteres nicht gestatten könne. Zurück zum Anfang

Mitteilungen 31. Juli 1928 Nr. 7, S.25

Zulassung der Filme "Die Kaiserjäger" und "Ich hatt' einen Kameraden" Die Interalliierte Rheinlandkommission hat dem Reichskommissar mit Schreiben vom 14. Juli 1928 mitgeteilt, dass sie die beiden folgenden Filme ge- mäss ihrem Beschluss vom 15. Dezember 1927 (Mitt. S. 133) geprüft und für das besetzte Gebiet zugelassen hat: 1. »Die Kaiserjäger«, hergestellt von der Bayeri- schen Film-Gesellschaft m. b. H., München. Filmabc ; hier 2. Eintrag 2. »Ich hatt: einen Kameraden«, hergestellt von der Firma Arthur Ziehm, International Film- Exchange. Berlin SW 68, Markgrafenstr. 21. Filmabc ; hier 2. Eintrag Freigabe des Films "Husarenfieber". Filmabc ; Amtl. Veröff. ; Eintrag hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 4. Eintrag Am 23. Juni 1925 hatte die Interalliierte Rhein- landkommission den Film »Husarenfieber«, her- gestellt von der Filmgesellschaft Unger & Gott- schalk, Berlin, für das besetzte Gebiet verboten. Neuerdings hat die Rheinlaudkommission den Film nochmals geprüft. Sie hat daraufhin mit Schreiben vom 5. Juli 1928 das Verbot wieder aufgehoben. Zurück zum Anfang

Mitteilungen 15. September 1928 Nr. 9, S.29

Wiederzulassung des Films "Des Lebens Würfelspiel". Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hatte am 2. Oktober 1925 den Film »Des Lebens Würfel- spiel«, herausgegeben von der Pantomin [!= Pantomim] Film A.G. in Berlin, verboten. Neuerdings hat die Ober- kommission diesen Film nochmals geprüft und daraufhin am 25. August 1928 dieses Verbot wieder aufgehoben. Der Film kann also jetzt wieder im besetzten Gebiet gespielt werden. Zurück zum Anfang

Mitteilungen 5. November 1928 Nr.11, S.35

Zulassung des Films "Der seltsame Fall eines Arztes". hier 2. Eintrag ; Verbote Die Interalliierte Rheinlandkommission hat den Film »Der seltsame Fall eines Arztes«, hergestellt von der Universal Pictures Corporation in New New York, mit Einschränkungen zugelassen durch fol- gendes, an den Reichskommissar gerichtetes Schrei- ben vom 28. September 1928. »Auf Ihren Antrag hat die im Schreiben vom 15. Dezember 1927 vorgesehene Kommis- sion den Film »Der seltsame Fall eines Arz- tes« (in Deutschland verliehen durch die Deutsche Universal Film-Verleih G.m.b.H. in Berlin) geprüft. Aus dieser Prüfung er- gibt sich, dass ein ganzer Teil dieses Films unter den Artikel 19 der Ordonnanz 308 fällt. Die in jenem Teil vorkommenden Szenen sind für die französische Armee beleidigend und ihre Vorführung wäre geeignet, im besetzten Gebiet Zwischenfälle hervorzurufen. Die Oberkommission hat daher beschlossen, sich der Vorführung des Films im besetzten Ge- biet in der Fassung, wie er der Oberkommis- sion vorgeführt wurde, nicht zu wider- setzen unter dem Vorbehalt, dass der erste Akt ganz und die 5 ersten Szenen des zwei- ten Aktes (bis zu Titel 5 einschliesslich der Zensurkarte) gestrichen werden Zurück zum Anfang

Mitteilungen 15. Februar 1929 Nr.1, S.1/2

Zulassung des Films "Kaczmarek". Filmabc ; hier 2. Eintrag Der Film »Kaczmarek«, herausgegeben von der Aco-Film G. m. b. H. in Berlin SW 68, Friedrich- str. 37, der Szenen aus dem Militärleben enthält, ist der Interalliierten Rheinlandkommission auf Grund ihres Beschlusses vom 15. Dezember 1927 (Mitteilungen S. 133) vorgeführt worden. Mit Schreiben vom 22. November 1928 hat die Inter- alliierte Rheinlandkommission auf Grund der Prüfung beschlossen, gegen die Verbreitung des Films im besetzten Gebiet keine Einwendungen zu erheben. Zulassung der Filme "Kameraden" und "Meine offizielle Frau". Gemäss ihrem Beschluss vom 15. Dezember 1927 über Vorprüfung von Filmen mit militärischen Szenen hat die Interalliierte Rheinlandkommission die Filme 1. »Kameraden, ein Fliegerschicksal« (herge- stellt von der Société Générale de Films, Paris) und Filmabc ; hier 2. Eintrag 2. »Meine offizielle Frau« (hergestellt von der amerikanischen Firma Warner Bros) Filmabc ; hier 2. Eintrag geprüft und als Ergebnis der Prüfung mit Schrei- ben vom 21. Dezember 1928 mitgeteilt, dass sie gegen die Verbreitung dieser Filme im besetzten Gebiet keine Einwendungen erhebe. Beide Filme werden in Deutschland durch die National-Film Verleih G.m. b.H. in Berlin verliehen. Bedingte Zulassung des Films "Der Fremdenlegionär". Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag Rundschreiben 036 Die Interalliierte Rheinlandkommission hat am 2. Februar 1929 entschieden, dass der Film »Der Fremdenlegionär (Wenn die Schwalben heimwärts ziehen)«, hergestellt von der Münchener Lichtspiel- kunst A.G. in München, im besetzten Gebiet auf- geführt werden kann, jedoch vorbehaltlich einiger Streichungen, die in dem Beschluss aufgezählt sind. Seite 2 Zulassung des Films "Waterloo" Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag Die Rheinlandkommission hat unter dem 6. Fe- bruar 1929 folgendes Schreiben an den Reichs- kommissar gerichtet: »Die Oberkommission hat durch den in ihrem Schreiben vom 15. Dezember 1927 vor- gesehenen Ausschuss die Prüfung des von der »Münchner Lichtspielkunst A. G.« herausgegebenen historischen Films »Water loo« vornehmen lassen. Die Oberkommission hat am 2. Februar 1929 beschlossen, gegen die Vorführung des ge nannten Films im besetzten Gebiete bis auf weiteres keine Einwendungen zu erheben. Die Oberkommission ist jedoch der Ansicht, dass dieser Film, wenn er unter gewissen Um- ständen (z. B. unter Begleitung militärischer Musikstücke) vorgeführt wird, im Hinblick auf seinen militärischen Charakter und auf die Fassung der Texte zu den einzelnen Szenen, geeignet sein könnte, Zwischenfälle hervorzu- rufen. Infolgedessen glaube ich, Ihre Aufmerksam- keit auf die Verantwortung lenken zu sollen, der sich die deutschen Behörden bzw. die Schauspielunternehmer aussetzen, wenn die Vorführung dieses Films im besetzten Gebiete zu Zwischenfällen Anlass geben sollte.« Verbot des Films "Der einsame Adler". Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag Rundschreiben 025 Die Interalliierte Rheinlandkommission hat mit Schreiben vom 26. Januar 1929 mitgeteilt, dass sie den Film »Der einsame Adler« (Untertitel »Ein Heldenlied von Kämpfern in den Wolken«), her- gestellt von der Universal Pictures Corp. New York, auf Grund des Artikels 19 der Ordonnanz 308 für das besetzte Gebiet untersagt. Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1929 Nr. 2, S.10

Zulassung des Films "Wings" Filmabc ; hier 2. Eintrag Mit Schreiben vom 9.März 1929 hat die Inter- alliierte Rheinlandkommission mitgeteilt, dass sie gegen die Verbreitung des amerikanischen Flieger- films »Wings« im besetzten Gebiet keine Einwen- dung erhebt. Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1929 Nr. 3, S.15

Verbot des Films "Die Hölle der Heimatlosen". Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag Die Interalliierte Rheinlandkommission hat mit Schreiben vom 25. März 1929 den Film »Die Hölle der Heimatlosen«, hergestellt von der Universal Pictures Company in New York, auf Grund des Artikels 19 der Ordonnanz 308 für das besetzte Gebiet verboten. Der Film behandelt eine Erzäh- lung, in deren Mittelpunkt die Fremdenlegion steht. Prüfung von Lichtbildstreifen. Mit Schreiben vom 28. März 1929 hat die Inter- alliierte Rheinlandkommission folgendes mitgeteilt: 1. Der Film »Der weisse Harem« (in Deutsch- land vertrieben durch die Ufa-Paramount- Metro Verleih-Betriebe G. m. b. H.) wird für das besetzte Gebiet zugelassen. Filmabc ; hier 2. Eintrag 2. Der Film »Das göttliche Weib« (gleichfalls vertrieben durch die Ufa-Paramount-Metro Verleih-Betriebe G.m.b.H.), wird für das besetzte Gebiet zugelassen mit dem Vorbe- halt, dass die Akte 2 und 3 ganz zu streichen sind. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 2. Eintrag Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1929 Nr. 4, S.24

Verbot des Films "Sturm über Asien". Filmabc ; hier 2. Eintrag Die Interalliierte Rheinlandkommission hat mit Schreiben vom 15. April den Film »Sturm über Asien«, herausgegeben von der »Meschrabpom Moskau, Russland«, in Deutschland vertrieben durch die Prometheus Film-Verleih und Vertriebs- Gesellschaft, für das besetzte Gebiet verboten, da dieser Film, der sich gegen Personen in britischer Uniform richtet, geeignet sei, die Würde der Be- satzungstruppen zu beeinträchtigen. Zulassung des Films "Der Herzschlag der Welt". Filmabc ; hier 2. Eintrag Die Interalliierte Rheinlandkommission hat mir mit Schreiben vom 15. April 1929 mitgeteilt, dass sie gegen die Verbreitung des amerikanischen Films »Der Herzschlag der Welt«, in Deutschland vertrieben durch die Firma Ufa-Paramount-Metro Verleih-Betriebe, keine Einwendungen erhebt. Der Film war ihr gemäss Beschluss vom 15. Dezember 1927 vorgeführt worden, weil in ihm Szenen aus dem Weltkriege enthalten sind. Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1929 Nr. 6, S.30

Zulassung des Films "Die Gefangene von Schanghai". Filmabc ; hier 2. Eintrag Die Rheinlandkommission hat dem Reichskom- missar mit Schreiben vom 13. Juli 1929 mitgeteilt, dass sie den Film »Die Gefangene von Schanghai«, hergestellt von der Nero-Film A.G. in Berlin W 8 und verbreitet durch die Bayerische Film- G.m.b.H. im Emelka-Konzern, geprüft hat und gegen dessen Vorführung im besetzten Gebiet keine Einwendungen erhebt. Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1929 Nr.10, S.40

Verbot des Films "Kampf um Paris". Filmabc ; hier 2. Eintrag Durch Beschluss vom 10. Oktober 1929 hat die Interalliierte Rheinlandkommission den von der Deutsch-Russischen Film-Allianz A.-G. in Berlin verbreiteten Bildstreifen »Kampf um Paris« auf Grund des Artikels 19 der Ordonnanz 308 für das besetzte Gebiet verboten, weil er geeignet sei, die Würde der französischen Besatzungsbehörden und Besatzungstruppen zu beeinträchtigen. Der Verkauf oder die Vorführung des Bildstrei- fens auch in abgeänderter Form unterliegt den für Zuwiderhandlungen gegen die Ordonnanzen vor- gesehenen Strafen. Zurück zum Anfang

Mitteilungen . 1929 Nr.11, S.42

Verbot des Films "Andreas Hofer". Filmabc ; hier 2. Eintrag Die Interalliierte Rheinlandoberkommission hat durch Beschluss vom 14. November den Film »Andreas Hofer« (»Der Freiheitskampf des Tiroler Volkes«), hergestellt von der Hofer-Film G.m.b.H. in München, vertrieben durch die Union Film-Co. m.b.H. in München, auf Grund des Art. 19 der Ordonnanz 308 für das besetzte Gebiet ver- boten. Zurück zum Anfang

Mitteilungen 15. Dezember 1929 Nr.12, S.43

Verbot des Films "Rosen blühen auf dem Heidegrab - Das Lied vom Vaterland". Filmabc ; hier 2. Eintrag Die Interalliierte Rheinlandkommission hat durch Beschluss vom 2. Dezember 1929 den Film »Rosen blühen auf dem Heidegrab - Das Lied vom Vaterlande«. hergestellt von der Trianon-Film- Gesellschaft, auf Grund des Art. 19 der Ord. 308 für das besetzte Gebiet verboten, weil sein Inhalt für die französischen Besatzungstruppen belei- digend und geeignet sei, Zwischenfälle im besetzten Gebiet hervorzurufen. Zurück zum Anfang

Mitteilungen . Dezember 1929 Nr.13, S.48/50

Verbot des Films "Reichsparteitag 1929 der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei in Nürnberg". Filmabc ; hier 2. Eintrag Rundschreiben 102 Mit Schreiben vom 13. Dezember 1929 hat die Interalliierte Rheinlandkommission den Film »Reichsparteitag 1929 der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei in Nürnberg« auf Grund des Artikels 19 der Ordonnanz 308 für öffentliche Versammlungen und Orte verboten, da der Bild- streifen wegen der wiedergegebenen Reden und wegen des militärischen Charakters gewisser Szenen geeignet sei, Zwischenfälle hervorzurufen. Zusammenstellung von Entscheidungen der Interalliierten Rheinlandkommission aus den Jahren 1927, 1928 und 1929 über Lichtbildstreifen. (Von diesem Verzeichnis wurde nicht auf Einträge in "Mitteilungen" verwiesen.) I. Filmverbote (geordnet nach dem Datum der Entscheidungen, Fortsetzung der Liste, die in den »Mitteilungen« 1927 S. 119 und 123 veröffentlicht wurde). 1. »Luise Koburg«, herausgegeben vom Deutschen Lichtspiel-Syndikat Düsseldorf, verboten am 21.Juni 1927, Mitteilungen S. 123. Filmabc ; hier 1. Eintrag 2. »Das Feldgericht von Gorlice«, herausgegeben vom Arthur Hohenberg Film-Vertrieb Berlin, verboten am 25. November 1927, Mitteilungen S. 132, Verbot wieder aufgehoben am 24. Januar 1928, Mitteilungen S. 7. Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hie 4. Eintrag 3. »U 9 Kapitän Weddigen«, herausgegeben von der Omnium-Filmgesellschaft in Düsseldorf, verboten am 3. Dezember 1927, Mitteilungen S. 132, Verbot wieder aufgehoben am 6. Februar 1928, Mitteilungen S. 7. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 4. Eintrag 4. »Rivalen«, hergestellt von der Fox-Film-Corporation, verboten am 12. Dezember 1927, Mitteilungen S. 135. Verbot wieder aufgehoben am 24. Januar 1928, Mitteilungen S. 7. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 4. Eintrag 5. »Vom Schicksal gebeugt«, verboten am 12. Dezember 1927, Mitteilungen S. 135. Filmabc ; hier 1. Eintrag 6. »Der Mann mit der Vergangenheit«, hergestellt von der Universal Pictures Corporation New York, verboten am 6. Januar 1928, Mitteilungen S. 7. Verbote ; hier 1. Eintrag Seite 49 7. »Der rote Ritter der Luft«, herausgegeben von Konrad Dreher in München verboten am 30. Januar 1928, Mitteilungen S. 10. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag 8. »Deutsche Frauen - Deutsche Treue«, hergestellt von der Hegewald-Film G. m. b. H. Berlin. verboten am 4. Februar 1928, Mitteilungen S. 7, Filmabc ; Verbote ; hier 1. Eintrag 9. »Der Fahnenträger von Sedan«, herausgegeben von der Meinert Film-Verleih G. m. b. H. Berlin. verboten am 5. März 1928, Mitteilungen S. 10. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag 10. »Der Weltkrieg«, Teil I und II, Teil I, verboten am 28. September 1927, Mitteilungen S. 127, Teil II, verboten am 23. Mai 1928, Mitteilungen S. 23. Filmabc ; hier 1. Eintrag Filmabc ; hier 1. Eintrag 11. »Der einsame Adler« (Untertitel »Ein Heldenlied von Kämpfern in den Wolken«), hergestellt von der Universal Pictures Corporation New York, verboten am 20. Januar 1929, Mitteilungen S. 2. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag Rundschreiben 025 12. »Die Hölle der Heimatlosen«, hergestellt von der Universal Pictures Corporation New York, verboten am 25. März 1929, Mitteilungen S. 15. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag 13. »Sturm über Asien«, herausgegeben von der »Meschrabpom« Moskau, verboten am 15. April 1929, Mitteilungen S. 24. Filmabc ; hier 1. Eintrag 14. »Kampf um Paris«, herausgegeben von der Deutsch-Russischen Film-Allianz A.-G. Berlin. verboten am 10. Oktober 1929, Mitteilungen S. 10. Filmabc ; hier 1. Eintrag 15. »Andreas Hofer«, hergestellt von der Hofer Film G.m.b.H. in München. verboten am 14. November 1929, Mitteilungen S. 42. Filmabc ; hier 1. Eintrag 16. »Rosen blühen auf dem Heidegrab - Das Lied vom Vaterland«, hergestellt von der Trianon- Filmgesellschaft, verboten am 2. Dezember 1929, Mitteilungen S. 43. Filmabc ; hier 1. Eintrag 17. »Reichsparteitag 1929 der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei in Nürnberg (Lichtbildstreifen), verboten am 13. Dezember 1929, Mitteilungen 1930 S. 48. Filmabc ; hier 1. Eintrag II. Zurücknahme früher erlassener Filmverbote. 1. »Die versunkene Flotte«, herausgegeben von Lothar Starck, Berlin, Verbot aufgehoben am 24. Januar 1928, Mitteilungen S. 7. Filmabc ; Liste ; Amtsblatt ; Rundschreiben 6 hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 4. Eintrag ; hie 5. Eintrag 2. »Rivalen«, hergestellt in Amerika, Verbot aufgehoben am 21. Januar 1928. Mitteilungen S. 7. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag 3. »Das Feldgericht von Gorlice«, herausgegeben von dem Arthur Hohenberg Film-Vertrieb Berlin, Verbot aufgehoben am 24. Januar 1928, Mitteilungen S. 7. Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 3. Eintrag ; hie 3. Eintrag 4. »U 9, Kapitän Weddigen«, Verbot aufgehoben am 6. Februar 1928, Mitteilungen S. 7. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag 5. »Die Königsgrenadiere«, herausgegeben von der Bavaria-Film A.-G. Verbot aufgehoben am 25. Februar 1928, Mitteilungen S. 10. Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag 6. »Schinderhannes«, Verbot aufgehoben am 23. April 1928, Mitteilungen S. 19. Filmabc ; Rundschreiben 6 hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 4. Eintrag 7. »Husarenfieber«, hergestellt von der Filmgesellschaft Unger & Gottschalk Verbot aufgehoben am 5. Juli 1928, Mitteilungen S. 25. Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag III. Ausdrückliche Zulassung von Bildstreifen. (die einer besonderen Prüfung unterlagen, weil sie Szenen aus dem Weltkrieg oder aus dem deutschen Heer oder der deutschen Marine enthalten; vgl. Mitteil. 1927 S. 133). 1. »Der alte Fritz«, herausgegeben von der National-Film A. G. Berlin, zugelassen am 20. Januar 1928, Mitteilungen S. 7. hier 1. Eintrag ; Filmabc 2. »Doktor Bessels Verwandlung«, herausgegeben von der Matador-Film-Verleih G.m.b.H. Berlin, zugelassen mit gewissen Vorbehalten am 21. Januar 1928, Mitteilungen S. 7. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag 3. »Die grosse Parade«, hergestellt in Amerika, vertrieben von der Ufa-Paramount-Metro-Gesellschaft Berlin, zugelassen am 24. Januar 1928, Mitteilungen S. 7. Filmabc ; hier 1. Eintrag 4. »Steh' ich in finstrer Mitternacht«, hergestellt von der Albö-Film G.m.b.H., Berlin. zugelassen am 26. Januar 1928, Mitteilungen S. 10. Filmabc ; hier 1. Eintrag 5. »Ein Tag der Rosen im August, da hat die Garde fort gemusst«, hergestellt von der Film-Produk- tions-Gemeinschaft in Berlin, zugelassen am 4. Februar 1928, Mitteilungen S. 7. Filmabc ; hier 1. Eintrag 6. »Der Katzensteg«, hergestellt von der National-Film-Produktion G.m.b.H., Berlin, zugelassen am 6. Februar 1928, Mitteilungen S. 7. Filmabc ; hier 1. Eintrag Seite 50 7. »Es zogen drei Burschen ...«, herausgegeben von der Domo-Strauss-Film Fabrikations- und Ver- leih-G.m.b.H. in Berlin, zugelassen am 20. Februar 1928, Mitteilungen S. 10. Filmabc ; hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag 8. »Königin Luise«, herausgegeben von der Terra-Film-Verleih G.m.b.H. in Düsseldorf, zugelassen mit gewissen Vorbehalten am 20. Februar 1928, Mitteilungen S. 10 Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag 9. »Am Rande der Welt«, herausgegeben von der Universum-Film A.G. Berlin, zugelassen am 5. März 1928, Mitteilungen S. 10. Filmabc ; hier 1. Eintrag 10. »In Treue stark«, herausgegeben von der National-Film A. G. Berlin, zugelassen am 5. März 1928, Mitteilungen S. 11. Filmabc ; hier 1. Eintrag 11. »Im siebenten Himmel«, herausgegeben von der Fox-Film-Corporation, zugelassen mit gewissen Vorbehalten am 5. März 1928, Mitteilungen S. 11. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag 12. »Schinderhannes«, zugelassen mit gewissen Vorbehalten am 5. März 1928, Mitteilungen S. 11. Filmabc ; Rundschreiben 6 hier 1. Eintrag ; hier 2. Eintrag ; hier 3. Eintrag 13. »Ich hatte einst ein schönes Vaterland«, herausgegeben von der Aco-Film G.m.b.H. in Berlin, zugelassen mit Vorbehalten am 21. März 1928, Mitteilungen S. 14, 19. Filmabc ; Amtl. Veröff. ; hier 1. Eintrag 14. »Die rote Tänzerin« (Mata-Hari), herausgegeben von der National-Film G.m.b.H. in Berlin, zugelassen mit Vorbehalten am 23. April 1928, Mitteilungen S. 20. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag 15. »Das Spreewaldmädel« (Untertitel: Wenn die Garde marschiert), hergestellt von der Olympia-Film G.m.b.H. in Berlin, zugelassen am 3. Mai 1928, Mitteilungen S. 22. Filmabc ; hier 1. Eintrag 15. »Die Seeschlacht bei Coronel und den Falklandsinseln«, hergestellt in England, zugelassen am 3. Mai 1928, Mitteilungen S. 22. [!= Nr. 15 doppelt vergeben!] Filmabc ; hier 1. Eintrag 16. »Die Kaiser Jäger«, hergestellt von der Bayerischen Film G. m. b. H. in München, zugelassen am 14. Juli 1928, Mitteilungen S. 25. Filmabc ; hier 1. Eintrag 17. »Ich hatt' einen Kameraden«, hergestellt von Arthur Ziehm, International Film-Exchange, Berlin, zugelassen am 14. Juli 1928, Mitteilungen S. 25. Filmabc ; hier 1. Eintrag 18. »Der seltsame Fall eines Arztes«, hergestellt von der Universal Pictures Corporation New York, zugelassen mit Vorbehalten am 28. September 1928, Mitteilungen S. 35. Verbote ; hier 1. Eintrag 19. »Kaczmarek«, herausgegeben von der Aco-Film G. m. b. H. Berlin, zugelassen am 22. November 1928, Mitteilungen 1929 S. 1. Filmabc ; hier 1. Eintrag 20. »Kameraden, ein Fliegerschicksal«, hergestellt von der Société Générale de Films Paris, zugelassen am 21. Dezember 1928. Mitteilungen 1929 S. 1. Filmabc ; hier 1. Eintrag 21. »Meine offizielle Frau«, hergestellt von Warner Bros, zugelassen am 21. Dezember 1928. Mitteilungen 1929 S. 1. Filmabc ; hier 1. Eintrag 22. »Der Fremdenlegionär« (Untertitel: "Wenn die Schwalben heimwärts ziehen«), hergestellt von der Münchener Lichtspielkunst A. G., zugelassen mit Vorbehalten am 2. Februar 1929, Mitteilungen S. 1. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag 23. »Waterloo«, herausgegeben von der Münchener Lichtspielkunst A.G. un [!= in] München, zugelassen mit Vorbehalten am 6. Februar 1929, Mitteilungen S. 2. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag 24. »Wings«, hergestellt in Amerika, zugelassen am 9. März 1929, Mitteilungen S. 10. Filmabc ; hier 1. Eintrag 25. »Der weisse Harem», in Deutschland vertrieben durch die Ufa-Paramount-Metro-Verleih-Betriebe G.m.b.H., zugelassen am 28. März 1929, Mitteilungen S. 15. Filmabc ; hier 1. Eintrag 26. »Das göttliche Weib«, in Deutschland vertrieben durch die Ufa-Paramount-Metro-Verleih-Betriebe G.m.b.H., zugelassen mit Vorbehalten am 28. März 1929, Mitteilungen S. 15. Filmabc ; Rundschreiben 6; hier 1. Eintrag 27. »Der Herzschlag der Welt«, in Deutschland vertrieben durch die Ufa-Paramount-Metro-Verleih-Be- triebe G.m.b.H., zugelassen am 15. April 1929, Mitteilungen S. 24. Filmabc ; hier 1. Eintrag 28. »Die Gefangene von Shanghai«, hergestellt von der Nero-Fihn A.G. in Berlin, zugelassen am 13. Juli 1929, Mitteilungen S. 30. Filmabc ; hier 1. Eintrag

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