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Quellen zur Filmgeschichte 1923-1929: HCITR
Eine kurze Einführung in die Geschichte der
Zensur während der Rheinlandbesetzung.
Rundschreiben 114
Daten siehe auch Filmabc ;
Mitteilungen 1. Eintrag;
Verbote 1. Eintrag;
Original als Bild (verbotene Zwischentitel)
Interalliierte Rheinland-Oberkommission.
Generalsekrstariat.
Nr. 24599/H.C.I.T.R. Koblenz, den 31. März 1928.
Der Präsident der Interalliierten Rheinland-Oberkommission,
an den Herrn Reichskommssar für die besetzten Gebiete
K o b l e n z.
In Verfolg meines Schreibens Nr.24425 HCITR vom 5. März
1928 beehre ich mich Ihnen mitzuteilen, dass nach den zur Kennt-
nis der Oberkommission gelangten Nachrichten die Vorführung des
Films "Schinderhannes" in einem Orte des besetzten Gebiets mit-
tels eines Plakates angezeigt worden ist, das geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu stören und infolgedessen die Sicherheit
der Besatzungsarmeen zu beeinträchtigen. Dieses Plakat ist an
die Kinobesitzer gerichtet, die vorhaben, den fraglichen Film
vorzuführen.
Unter diesen Umständen sieht sich die.Oberkonmission ge-
nötigt, die Ihnen mit den erwähnten Schreiben bekanntgegebene
liberale Massnahme zu widerrufen; sie hat demgemäss beschlossen,
dass der Film "Schinderhannes" in Anwendung des Artikels 19
der Ordonnanz 308 im besetzten Gebiet als verboten betrachtet
werden muss.
Der Verkauf und die Vorführung des bezeichneten Films auch
in abgeänderter Form ziehen somit die auf Zuwiderhandlung gegen
die Ordonnanzen der Oberkommission stehenden Strafen nach sich.
Es ist wirklich bedauerlich, dass gewisse Theaterunterneh-
mer des besetzten Gebietes glauben, den Liberalismus missbrau-
chen zu sollen, den die Oberkommission hinsichtlich der Vorführung
von Filmen beweist. So hat neulich noch die Direktion der
"Kammerspiele" in Koblenz in der Presse eine inkorrekte und mi-
litärische Reklame betreffs des Films "Ich hatte einst ein schö-
nes Vaterland" erscheinen lassen, der seitens der Oberkommission
eine vom Geiste des Wohlwollens eingegebene Massnahme gebildet
hatte ( vergl. mein Schreiben Nr. 24533 vom 21.März 1926.[!= )]
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Aufmerksamkeit, der
deutschen Behörden und der beteiligten Personen recht ernsthaft
auf die schweren Nachteile lenken würden, welche eine derartige
Handlungsweise hervorrufen kann.
Der Präsident der Interalliierten Rheinland-
Oberkommission:
gez. P. Forthomme
Die Interalliierten Generalsekretäre:
gez. B.Flury-Herard. W.H.Fox
Abschrift !
Der Reichskommissar für die Koblenz, den 3. April 1928.
besetzten rheinischen
Gebiete.
Tgb. Nr. 1671
An den
Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz,
die Landesregierungen in Darmstadt und Karlsruhe,
die Herren Regierungspräsidenten in Speyer und Birkenfeld.
Betrifft: Verbot des Films "Schinderhannes".
Im Anschluss an meine Schreiben vom 6. März Nr. 1211 und 22.
März Nr. 1478.
Anbei übersende ich ergebenst Abschrift nebst hier ge-
fertigter Übersetzung eines Schreibens der Rheinlandkommis-
sion, wonach sie den Film "Schinderhannes" nachträglich doch
noch verbietet und zwar wegen eines ungeeigneten Werbeplakates.
Wie ich durch Rückfrage bei der Rheinlandkommission festge-
stellt habe, handelt es sich um ein Reklame-Plakat, das in
Form eines Steckbriefes gehalten ist. In diesem setzen der
Kommandant von Mainz und der ¯Commissaire General der Rhein-
lande unter dem Datum "Mainz, den 11. Mai 1802" eine Beloh-
nung für die Ergreifung des Schinderhannes aus. Unterzeichnet
ist der Steckbrief: "Jollivet, Kommandeur der Rheintruppen."
In der Note beschwert sich die Irko ferner darüber, dass
ein Koblenzer Lichtspiel-Theater bei Anzeige des Films "Ich
hatte einst ein schönes Vaterland" ein "unkorrekte, militä-
rische Reklame" gemacht habe. Durch Erkundigungen bei der Irko
habe ich erfahren, dass es sich um eine Anzeige in den Kob-
lenzer Lokal-Blättern vom 26. März 1928 handelt, wo der Titel
des Films in auffälliger Weise von marschierenden Soldaten
und militarischen Emblemen umgeben erscheint.
Ich habe die beteiligten Verleih-Firmen ( die Prometheus
Film Verleih G.m.b.H., Düsseldorf und die Deutsch-gordische
Film-Union. G.m.b.H., ebenfalls in Düsseldorf) über die Note
verständigt.
In Vertretung:
gez. Graf Adelmann.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz. Koblenz,den 5.April 1928.
Bes. 581
Abschrift nebst Anlage wird im Nachgange zu meinen Be-
richten vom 9. und 24.März ds.Jrs.-Bes. 424 bezw. 505- mit der
Erlassen
Bitte um Kenntnisnahme überreicht.
erg. übersandt.
In Vertretung.
gez. von Sybel
An den Herrn Regierungspräsidenten in Wiesbaden pp.
Original siehe als Bild Seite
Übersetzung der Anlage zu R.K. N°. 1211.
Ausmerzungen, die am Film "SCHINDERHANNES" vorgenommen werden
müssen
===================================================
Die Vorführung folgender Texte und der sich auf diese Texte
beziehenden Szenen muss weggelassen werden:-
a- Das linke Rheinufer war von der französischen Armee besetzt.
b- Die deutschen Rheinfürsten hatten sich mit ihr verbündet und
scheerten sich wenig um das Schicksal der Bevölkerung.
c- Euch rückt die ganze deutsch-französische Obrigkeit auf den
Hals.
d- Hannes, die Franzosen sind da.
e- Heut' wird im Hunsrück sauber gemacht! Deutsch oder französisch.
f- Wir würden unsere Fürsten mit samt dem fremden Militär zum
Teufel jagen und würden dem rheinischen Volk einen Bastille
Sturm zeigen, wie ihn Paris nicht gesehen.
Ferner ist die Vorführung der Szene wegzulassen, in der dem
französischen Soldaten auf dem angegriffenen Posten die Trompete
entrissen wird.
Antw.
Der Reichskommissar für die Koblenz, den 4. Mai 1928.
besetzten rheinischen Gebiete.
Tgb. Nr. 2170.
An
den Herrn Oberpräsidenten hier.
die Landesregierungen in Darmstadt und Karlsruhe.
die Herren Regierungspräsidenten in Speyer und Birkenfeld.
Betrifft: Wiederzulassung des Films "Schinderhannes".
im Anschluss an meine Nr. 1671 vom 3.4.1928.
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Am 31. März 1928 hat die Interalliierte Rheinlandkommission
den Film "Schinderhannes", den sie kurz vorher für das besetzte Gebiet
ausdrücklich zugelassen hatte, nachträglich doch noch ver=
boten, weil in einer (nicht näher bezeichneten) Stadt des besetzten
Gebietes bei Ankündigung dieses Films ein ungeeignetes Plakat ver=
wendet worden war. Es handelte sich um die Wiedergabe eines im
Jahre 1802 von den Franzosen gegen Schinderhannes erlassenen Steck=
briefes [!= Steckbriefes]. Nachdem die Eigentümerin des Films, die Prometheus Film-
Verleih G.m.b.H. in Berlin der Irko versichert hat, dass dieses
Plakat hier nicht mehr verbreitet werde, hat die Rheinlandkommis=
sion das Verbot des Films wieder aufgehoben. Abschrift nebst hier
gefertigter Übersetzung der Note vom 23. April 1928 füge ich bei.
Die Verleig-Gesellschaft ist unterrichtet. Die Wiederzulassung des
Films wird in der nächsten Nummer meiner Mitteilung bekanntgegeben.
In Vertretung
gez. Unterschrift.
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Der Oberpräsident der Rheinprovinz. Koblenz, den 7. Mai 1928
Bes. 793.
Abschrift nebst Anlage wird im Nachgange zu meinem Bericht
Erlass
vom 5.4.1928 Bes. 581 mit der Bitte um kenntnisnahme überreicht.
erg.übersandt.
An
den Herrn Preussischen Minister In Vertretung
des Innern, B e r l i n. gez. v.Sybel. Beglaubigt.
die Herren Regierungspräsidenten --------
in
Aachen, Koblenz, Köln, Trier, Wiesbaden. Reg.-Kanzl.-Assist.
Abschrift der Übersetzung zu Nr. 2170.
Interalliierte Rheinlandoberkommission Koblenz, den 23. April 1928
Generalsekretariat.
Nr. 24.666/HCITR.
Der Präsident der Interalliierten Rheinlandoberkommission
an
den Herrn Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete,
Koblenz.
Mit Schreiben Nr. 1768 vom 11. April 1928, haben Sie der Ober=
kommission mitgeteilt, dass die "Prometheus-Film Verleih und Ver=
triebs G.m.b.H." in Berlin das Nötige veranlasst habe, um eine
weitere Verbreitung des Reklameplakats für den Film "Schinderhannes"
im besetzten Gebiete zu verhindern.
Ich beehre mich, zu Ihrer Kenntnis zu bringen, dass die
Oberkommission, im Hinblick auf ihr vorerwähntes Schreiben und
unter Berücksichtigung dessen, dass die genannte Vertriebsgesell=
schaft verschiedene Demarschen [!= Demarchen] unternommen hat, um sich wegen der
Verbreitung des in Frage kommenden Plakats zu entschuldigen, am
21. April 1928 beschlossen hat, ihren Beschluss vom 30. März 1928
betreffend das Verbot des Films "Schinderhannes" im besetzten Ge=
biet, aufzuheben.
Für sehr gefällige entsprechende Verständigung der zuständi=
gen deutschen behörden und der beteiligten Verlagsfirma wäre ich
Ihnen zu Dank verbunden.
Der Präsident der Interalliierten
Rheinlandoberkommission:
Interalliierte General= gez. Paul Tirard
sekretäre
gez. B. Flury-Hérard. W.H.Fox
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