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Quellen zur Filmgeschichte 1923-1929: HCITR

Eine kurze Einführung in die Geschichte der Zensur während der Rheinlandbesetzung.

Rundschreiben 114

Daten siehe auch Filmabc ;       Mitteilungen 1. Eintrag;       Verbote 1. Eintrag;       Original als Bild (verbotene Zwischentitel)
 Interalliierte Rheinland-Oberkommission.
         Generalsekrstariat.
    Nr. 24599/H.C.I.T.R.                         Koblenz, den 31. März 1928.

      Der Präsident der Interalliierten Rheinland-Oberkommission,
     an den Herrn Reichskommssar für die besetzten Gebiete
                                     K o b l e n z.

           In Verfolg meines  Schreibens Nr.24425  HCITR vom 5. März
   1928 beehre ich mich Ihnen mitzuteilen, dass nach den zur Kennt-
   nis der Oberkommission gelangten Nachrichten die  Vorführung des
   Films "Schinderhannes" in einem Orte des besetzten Gebiets mit-
   tels eines Plakates angezeigt worden ist, das geeignet ist, die
   öffentliche Ordnung zu stören und infolgedessen die Sicherheit
   der Besatzungsarmeen zu beeinträchtigen. Dieses Plakat ist an
   die Kinobesitzer gerichtet, die vorhaben, den fraglichen Film
   vorzuführen.

          Unter diesen Umständen sieht sich die.Oberkonmission ge-
   nötigt, die Ihnen mit den erwähnten Schreiben bekanntgegebene
   liberale Massnahme zu widerrufen; sie hat demgemäss beschlossen,
   dass der Film "Schinderhannes" in Anwendung des Artikels 19
   der Ordonnanz 308 im besetzten Gebiet als verboten betrachtet
   werden muss.

          Der Verkauf und die Vorführung des bezeichneten Films auch
   in abgeänderter Form ziehen somit die auf Zuwiderhandlung gegen
   die Ordonnanzen der Oberkommission stehenden Strafen nach sich.

        Es ist wirklich bedauerlich, dass gewisse Theaterunterneh-
   mer des besetzten Gebietes glauben, den Liberalismus missbrau-
   chen zu sollen, den die Oberkommission hinsichtlich der Vorführung
   von Filmen beweist. So hat neulich noch die Direktion der
   "Kammerspiele" in Koblenz in der Presse eine inkorrekte und mi-
   litärische Reklame betreffs des Films "Ich hatte einst ein schö-
   nes Vaterland" erscheinen lassen, der seitens der Oberkommission
   eine vom Geiste des Wohlwollens eingegebene Massnahme gebildet
   hatte ( vergl. mein Schreiben Nr. 24533 vom 21.März 1926.[!= )]

         Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Aufmerksamkeit, der
   deutschen Behörden und der beteiligten Personen recht ernsthaft
   auf die schweren Nachteile lenken würden, welche eine derartige
   Handlungsweise hervorrufen kann.

              Der Präsident der Interalliierten Rheinland-
                                Oberkommission:

                               gez. P. Forthomme

Die Interalliierten Generalsekretäre:
   gez. B.Flury-Herard. W.H.Fox


Abschrift ! Der Reichskommissar für die Koblenz, den 3. April 1928. besetzten rheinischen Gebiete. Tgb. Nr. 1671 An den Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz, die Landesregierungen in Darmstadt und Karlsruhe, die Herren Regierungspräsidenten in Speyer und Birkenfeld. Betrifft: Verbot des Films "Schinderhannes". Im Anschluss an meine Schreiben vom 6. März Nr. 1211 und 22. März Nr. 1478. Anbei übersende ich ergebenst Abschrift nebst hier ge- fertigter Übersetzung eines Schreibens der Rheinlandkommis- sion, wonach sie den Film "Schinderhannes" nachträglich doch noch verbietet und zwar wegen eines ungeeigneten Werbeplakates. Wie ich durch Rückfrage bei der Rheinlandkommission festge- stellt habe, handelt es sich um ein Reklame-Plakat, das in Form eines Steckbriefes gehalten ist. In diesem setzen der Kommandant von Mainz und der ¯Commissaire General der Rhein- lande unter dem Datum "Mainz, den 11. Mai 1802" eine Beloh- nung für die Ergreifung des Schinderhannes aus. Unterzeichnet ist der Steckbrief: "Jollivet, Kommandeur der Rheintruppen." In der Note beschwert sich die Irko ferner darüber, dass ein Koblenzer Lichtspiel-Theater bei Anzeige des Films "Ich hatte einst ein schönes Vaterland" ein "unkorrekte, militä- rische Reklame" gemacht habe. Durch Erkundigungen bei der Irko habe ich erfahren, dass es sich um eine Anzeige in den Kob- lenzer Lokal-Blättern vom 26. März 1928 handelt, wo der Titel des Films in auffälliger Weise von marschierenden Soldaten und militarischen Emblemen umgeben erscheint. Ich habe die beteiligten Verleih-Firmen ( die Prometheus Film Verleih G.m.b.H., Düsseldorf und die Deutsch-gordische Film-Union. G.m.b.H., ebenfalls in Düsseldorf) über die Note verständigt. In Vertretung: gez. Graf Adelmann. Der Oberpräsident der Rheinprovinz. Koblenz,den 5.April 1928. Bes. 581 Abschrift nebst Anlage wird im Nachgange zu meinen Be- richten vom 9. und 24.März ds.Jrs.-Bes. 424 bezw. 505- mit der Erlassen Bitte um Kenntnisnahme überreicht. erg. übersandt. In Vertretung. gez. von Sybel An den Herrn Regierungspräsidenten in Wiesbaden pp.
Original siehe als Bild Seite
Übersetzung der Anlage zu R.K. N°. 1211. Ausmerzungen, die am Film "SCHINDERHANNES" vorgenommen werden müssen =================================================== Die Vorführung folgender Texte und der sich auf diese Texte beziehenden Szenen muss weggelassen werden:- a- Das linke Rheinufer war von der französischen Armee besetzt. b- Die deutschen Rheinfürsten hatten sich mit ihr verbündet und scheerten sich wenig um das Schicksal der Bevölkerung. c- Euch rückt die ganze deutsch-französische Obrigkeit auf den Hals. d- Hannes, die Franzosen sind da. e- Heut' wird im Hunsrück sauber gemacht! Deutsch oder französisch. f- Wir würden unsere Fürsten mit samt dem fremden Militär zum Teufel jagen und würden dem rheinischen Volk einen Bastille Sturm zeigen, wie ihn Paris nicht gesehen. Ferner ist die Vorführung der Szene wegzulassen, in der dem französischen Soldaten auf dem angegriffenen Posten die Trompete entrissen wird. Antw.
Der Reichskommissar für die Koblenz, den 4. Mai 1928. besetzten rheinischen Gebiete. Tgb. Nr. 2170. An den Herrn Oberpräsidenten hier. die Landesregierungen in Darmstadt und Karlsruhe. die Herren Regierungspräsidenten in Speyer und Birkenfeld. Betrifft: Wiederzulassung des Films "Schinderhannes". im Anschluss an meine Nr. 1671 vom 3.4.1928. ------------ Am 31. März 1928 hat die Interalliierte Rheinlandkommission den Film "Schinderhannes", den sie kurz vorher für das besetzte Gebiet ausdrücklich zugelassen hatte, nachträglich doch noch ver= boten, weil in einer (nicht näher bezeichneten) Stadt des besetzten Gebietes bei Ankündigung dieses Films ein ungeeignetes Plakat ver= wendet worden war. Es handelte sich um die Wiedergabe eines im Jahre 1802 von den Franzosen gegen Schinderhannes erlassenen Steck= briefes [!= Steckbriefes]. Nachdem die Eigentümerin des Films, die Prometheus Film- Verleih G.m.b.H. in Berlin der Irko versichert hat, dass dieses Plakat hier nicht mehr verbreitet werde, hat die Rheinlandkommis= sion das Verbot des Films wieder aufgehoben. Abschrift nebst hier gefertigter Übersetzung der Note vom 23. April 1928 füge ich bei. Die Verleig-Gesellschaft ist unterrichtet. Die Wiederzulassung des Films wird in der nächsten Nummer meiner Mitteilung bekanntgegeben. In Vertretung gez. Unterschrift. ----------- Der Oberpräsident der Rheinprovinz. Koblenz, den 7. Mai 1928 Bes. 793. Abschrift nebst Anlage wird im Nachgange zu meinem Bericht Erlass vom 5.4.1928 Bes. 581 mit der Bitte um kenntnisnahme überreicht. erg.übersandt. An den Herrn Preussischen Minister In Vertretung des Innern, B e r l i n. gez. v.Sybel. Beglaubigt. die Herren Regierungspräsidenten -------- in Aachen, Koblenz, Köln, Trier, Wiesbaden. Reg.-Kanzl.-Assist.
Abschrift der Übersetzung zu Nr. 2170. Interalliierte Rheinlandoberkommission Koblenz, den 23. April 1928 Generalsekretariat. Nr. 24.666/HCITR. Der Präsident der Interalliierten Rheinlandoberkommission an den Herrn Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete, Koblenz. Mit Schreiben Nr. 1768 vom 11. April 1928, haben Sie der Ober= kommission mitgeteilt, dass die "Prometheus-Film Verleih und Ver= triebs G.m.b.H." in Berlin das Nötige veranlasst habe, um eine weitere Verbreitung des Reklameplakats für den Film "Schinderhannes" im besetzten Gebiete zu verhindern. Ich beehre mich, zu Ihrer Kenntnis zu bringen, dass die Oberkommission, im Hinblick auf ihr vorerwähntes Schreiben und unter Berücksichtigung dessen, dass die genannte Vertriebsgesell= schaft verschiedene Demarschen [!= Demarchen] unternommen hat, um sich wegen der Verbreitung des in Frage kommenden Plakats zu entschuldigen, am 21. April 1928 beschlossen hat, ihren Beschluss vom 30. März 1928 betreffend das Verbot des Films "Schinderhannes" im besetzten Ge= biet, aufzuheben. Für sehr gefällige entsprechende Verständigung der zuständi= gen deutschen behörden und der beteiligten Verlagsfirma wäre ich Ihnen zu Dank verbunden. Der Präsident der Interalliierten Rheinlandoberkommission: Interalliierte General= gez. Paul Tirard sekretäre gez. B. Flury-Hérard. W.H.Fox

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