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Quellen zur Filmgeschichte 1923-1929: HCITR

Eine kurze Einführung in die Geschichte der Zensur während der Rheinlandbesetzung.

Rundschreiben 045

Daten siehe auch Filmabc ;       Mitteilungen ;       Liste
                           Abschrift 

        Der Reichskommissar             Koblenz, den 1.März 1921
für die besetzten rheinischen Gebiete
  Tageb. Nr. 1.1196

Betr. Verbot eines Films.
                              Die Rheinlandkommission hat folgendes
Schreiben vom 26. Februar 1921 - No.2831/HCITR - an mich gerichtet:
Ansetzung:        In Ihrer Sitzung vom 24. Februar 1921 hat die
Interalliierte Rheinlandkommission entschieden, dass der kinomato-
graphische Film mit dem Titel "Gräfin Walewska", der augenblicklich
auch in Wiesbaden gespielt wird, geeignet ist, die Würde der alliierten
Besatzungsstreitkräfte zu beeinträchtigen, wegen seines für Frankreich
beleidigenden Charakters und dass dieser Film infolgedessen auf Grund
des Artikels 13 der Verordnung 3 im besetzten Gebiet verboten wird.

         Der Verkauf und die Vorführung dieses Films unterliegen also den für
Zuwiderhandlungen von Verordnungen der Rheinlandkommission
vorgesehenen Strafen.

         Sie wollen diese Entscheidung den beteiligten deutschen Behörden
mitteilen und die Ausführung sichern soweit es Sie angeht.

Der Polizeipräsident in Wiesbaden ist telegraphisch benachrichtigt.

Wie ich erfahren habe, ist der Film wegen der Art und Weise bean-
standet worden, in welcher in ihm Napoleon I. handelnd auftritt.
                          In Vertretung gez. Unterschrift.

An pp. die Herren Regierungspräsidenten in Wiesbaden pp.

Der Regierungspräsident.                    Wiesbaden, den 12. März 1921
 Pr. I. Frz. 371. 

                           Abschrift zur gefälligen Kenntnisnahme
und weiteren Veranlassung.
  Abdrücke für die Magistrate sind beigefügt.

An
die Herren Landräte des bes.
Gebietes, den Herrn
Polizeipräsidenten hier,
die Polizeiverwaltungen
in Biebrich, Höchste und
die Herren Dezernenten 8,
10; P-Büro.


IIa. 2429. Wiesbaden, den 11. Mai 1921 Urschriftlich dem Herrn Regierungs-Präsidenten zurückgereicht. Der Film "Gräfin Waleska" [!= Walewska] ist vom 22. bis 26. Januar 1921 im hiesigen Thaliatheater gelaufen. Am 27. Januar wurde er vom hiesigen Stadtdeligierten beschlagnahmt und seine Vorführung verboten; weil die Persönlichkeit Napoleons in dem Film nicht wahrheits- gemäss dargestellt sei. Einige Wochen später wurde der Film auf Antrag der Tarre-Filmgesellschaft [!= Terra] in München, die den Film hergestellt hat, unter der Be- dingung zurückgegeben, dass er im besetzten Gebiet nicht vorgeführt wird. Am 18. Februar 1921 hat der Stadtdeligierte er- sucht, die Inhaber der Lichtspieltheater anzuweisen, die Aufführung der Filme: Talma's leztte Liebe, Mada- me Recamier und Gräfin Waleska [!= Walewska] zu unterlassen, da durch die Vorführung französische historische Persön- lichkeiten lächerlich gemacht oder auf plumpe Art verunglimpft, würden [!= gestrichen] sowie das Ansehen der H.C.I.T.R. und der Besatzungstruppen beeinträchtigt würde. Da- durch wäre die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gefährdet und es könnten leicht Zusammen- stösse
Zusammenstösse zwischen dem französischen und deut- schen Publikum hervorgerufen werden. Am 28. Februar 1921 ist die Aufführung des Films: "Gräfin Waleska" [!= Walewska] durch telegraphischen Bescheid von der Rheinland-Kommission verboten worden. Ich nehme dabei Bezug auf die dortige Ver- fügung vom 12. März ds. Jrs. - Pr.I.Frz. 371 -. Der Film ist nach dem ergangenen Verbot hier nicht mehr zur öffentlichen Vorführung gelangt. Der Polizei-Präsident. [!= Handschriftlich; nicht alles klar lesbar:] Den Herren Minister Der [!= gestrichen:] Herr Pol.Präs. f. Wissenschaft, Kunst und Wiesbaden hat mir berichtet: Volksbildung in Berlin (einsetzen aus dem Bericht des Pol. Unter den Linden 4 Präs. v. 11.5.21 II a 2429 von [bis] Betr. Verbot des Films "Gräfin Walewska" unter Berücksichtigung der Blei- Erlass v. 15.4.1921 A.III Nr.5170 U IV ergänzung. Berichterstatter: Reg.Rat Welter i.V.

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