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Quellen zur Filmgeschichte 1923-1929: HCITR
Eine kurze Einführung in die Geschichte der
Zensur während der Rheinlandbesetzung.
Rundschreiben 082
Daten siehe auch Filmabc ;
Mitteilungen 1. Eintrag;
amtl. Veröff.
Betr. Verbot eines Films
Am Samstag den 11. ds.Mts. wurde von
der hiesigen französischen Gendarmerie die Vorfüh-
rung des Films "Des Lebens Würfelspiel", die am
Samstag und Sonntag im Lichtspieltheater Paffhausen
in Montabaur erfolgen sollte, verboten mit der Be-
gründung, dass dieser Film von der Rheinlandkommis-
sion für das besetzte Gebiet nicht zugelassen sei.
Eine Benachrichtigung der deutschen Be-
hörde durch die französische Gendarmerie ist nicht
erfolgt. Lediglich der Kinobesitzer ist kurz vor
Beginn der Vorführung unterrichtet worden. Eine Be-
schlagnahme des Films erfolgte nicht.
Ich bitte um Mitteilung, ob die fran-
zösische Gendarmerie berechtigt ist, die Aufführung
des Films zu verbieten und von welcher Stelle der
Kinobesitzer für den durch das Verbot des Films ent-
standenen Schaden entschädigt werden kann. Es ist
bisher von keiner Stelle mitgeteilt worden, dass die-
ser Film für das besetzte Gebiet verboten ist.
(Pollet)
An
den Herrn Regierungs-Präsidenten
in
W i e s b a d e n
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[!= Es stellte sich heraus, dass dieser Film mit
"Des Lebens Würfel" (Nr. 082) verwechselt wurde.]
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