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Quellen zur Filmgeschichte 1923-1929: HCITR

Eine kurze Einführung in die Geschichte der Zensur während der Rheinlandbesetzung.

Rundschreiben 036

Daten siehe auch Filmabc ;       Mitteilungen ;
                           Abschrift !

38. Inf. Division.
   Generalstab.                         Koblenz, den 11.Februar 1929
  2. Büro

                     General Thevenin  Komm. der 38.ten I.D. und der
          Koblenzer Zone

       An den Herrn Regierungspräsidenten von

                                 W i e s b a d e n

           Ich beehre mich Ihnen mitzuteilen, dass die Irko
    beschlossen hat, gegen die Vorführung in den besetzten Ge-
    bieten des Filmes
              "Der Fremdenlegionär"

   ( wenn die Schwalben heimwärts ziehen) keinen Einspruch zu
   erheben, unter dem Vorbehalte, dass gewisse Streichungen
   daran vorgenommen werden.

            Beigehend finden Sie eine Liste dieser Streichungen

            Ich wäre Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie die
   vorliegende Entscheidung zur Kenntnis der Behörden bringen
   wollten.

                                   A. B.

                         Der Generalstabschef

                               gez.  Unterschrift


- 2 - Liste entsprechend der Zensurkarte No.2823 vom 10. März 1928, der erforderlichen Kürzungen zur Vorführung in den besetztem Gebieten des Films " Der Fremdenlegionär" ( wenn die Schwalben heimwärts ziehen) 1.Akt. Keine Streichungen 2. Akt. Überschrift 18: nach dem Worte "Vorwärts" die Worte:" Hier gibts kein simulieren" weglassen. 3.Akt: Überschrift 4: in dem Legionslied die französischen Worte des Liedes streichen: " Soldats de la Legion, la Legion etrangere n' ayant point de patrie, la France est votre mere" und dieselben nur in deutsch bestehen lassen. 4. Akt Überschrift 5: Melden Sie sich morgen zum Straf- exerzieren" die ganze, diesem Text folgende Scene ist za streichen. Überschrift 12 "ich werde sofort die Goumiers auf seine Spur setzen." die Szene der Verhaftung des Legionärs Marin ist zu verkürzen d.h. es ist unter- sagt, denselben gefesselt und an den Sattel des Goumiers angebunden zu zeigen. 5. Akt. Überschrift 1 die Vorführung von 1 u.2 ist erlaubt. " 2 verboten dagegen die ganze Vorführung der Kriegsgerichtsszene und den Akt mit der Vorfüh- rung der Szene zu beginnen, die der Überschrift 3 folgt: Herr Hauptmann, mein Kamerad ist zum Tod verurteilt worden." Überschrift 5: " Na Du sitzt ja schon lange genug da- Morgen früh wirst Du an die Wand gestellt- es ist
- 3 - ist untersagt diesen Text und die sich darauf beziehende Szene zu kurbeln. Überschrift 14 untersagt, die vom Legionär Martin im Traume gesehene Hinrichtung zu kurbeln. Akt 6 : ohne Streichung. ======= Der Regierungspräsident. Wiesbaden, den 19. Februar 1929 Pr.I.8a Frz. 236 und 292 Abschrift zur gefl. Kenntnis mit dem ergebenen Ersuchen um weitere Veranlassung. I.A. gez. Dr. Reich Beglaubigt: Liebinsky Regierungskanzleisekretär An die Herren Landräte des bes.Gebiets die Polizeiverwaltung Wiesbaden die Polizeiverwaltung Frankfurt a/M. - Höchst.

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